Jugendstrafrecht
Du bist zwischen 14 und 21 Jahre alt und hast eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder gar eine Anklage oder Ladung zu einem Gerichtstermin bekommen?
Du und deine Eltern wisst nicht so recht was nun auf euch zu kommt und benötigt rechtliche Hilfe?
Dann lies dir doch scho einmal den folgenden Text durch um die ersten Infos zu bekommen:
Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Teil des Straf- und Strafprozessrechts, der sich mit jungen Beschuldigten befasst. Geregelt ist dies im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Mittelpunkt steht hier der Erziehungsgedanke, der darauf abzielt, junge Menschen davon abzuhalten, erneut Straftaten zu begehen. Sowohl die möglichen Konsequenzen als auch die Verfahrensabläufe sind auf dieses erzieherische Ziel ausgerichtet. Eine spezialisierte Anwältin oder ein Anwalt für Jugendstrafrecht ist mit diesen Besonderheiten vertraut und kann junge Mandanten daher optimal verteidigen.
Wann findet das Jugendstrafrecht Anwendung?
Das JGG gilt für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat. Bei sogenannten Heranwachsenden, also Personen zwischen 18 und 20 Jahren, wird es nur unter bestimmten Umständen angewandt. Es ist oft vorteilhaft, wenn das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Daher wird eine spezialisierte Verteidigung versuchen, dies vor Gericht zu begründen.
Welche Rolle spielt die Verteidigung?
Auch wenn im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, kann ein Gericht Jugendliche zu einer Freiheitsstrafe verurteilen. Es sind aber auch mildere Sanktionen wie eine Verwarnung, bestimmte Auflagen oder Jugendarrest möglich.
Die Aufgabe eines Anwalts im Jugendstrafrecht besteht darin, eine Verurteilung möglichst zu verhindern. Dabei werden die Anliegen der Jugendlichen ernst genommen, der Verfahrensablauf wird verständlich erklärt, und die jungen Mandanten werden in dieser oft belastenden Zeit umfassend unterstützt. Schließlich steht ihre Zukunft auf dem Spiel.
