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Fußball


Die Leidenschaft für den Fußball kann manchmal zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Die Verteidigung in diesem Bereich erfordert ein spezielles Verständnis für die Dynamiken in und um Stadien, sowie für die Fußballszene selbst. Ich selbst bin als Anwältin von Beginn meiner Selbstständigkeit an in der Fanhilfe Hertha BSC aktiv, die ich schon vor meiner Zulassung ehrenamtlich unterstützt habe und vertrete aber Fans aller Vereine – in Deutschland und europaweit. Denn in den Farben getrennt, sind wir doch in der Sache vereint!

Im Fußballumfeld können verschiedene strafrechtliche Vorwürfe relevant werden. Dazu gehören:

 

  • Landfriedensbruch (§ 125 StGB): Häufig im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen außerhalb oder bei Platzstürmen innerhalb des Stadions.

  • Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB): Entstehen oft bei direkten Konfrontationen oder aber durch das Abbrennen von Pyrotechnik.

  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Kann beispielsweise beim unbefugten Betreten von Stadionbereichen relevant werden.

  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB): Bezieht sich auf das unrechtmäßige Eindringen ins Stadion ohne gültige Eintrittskarte.

  • Beleidigung (§§ 185 ff. StGB): Kann sich gegen gegnerische Fans, Spieler oder auch Sicherheitskräfte richten.

  • Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB): Eine häufige Anklage im Kontext polizeilicher Einsätze bei Fußballspielen.

  • Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (jew. VersG des Landes/BVersG): häufig bei Vermummung oder beim Auffinden von Schutzbewaffnung wie Mundschutz oder verstärkte Handschuhe.


Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen im Fußballkontext weitere, oft existenzbedrohende Folgen. Dazu zählen:
 

  • Stadionverbote: Diese werden oft auf Basis von polizeilichen Anzeigen verhängt und können deutschland- oder sogar europaweit gelten.

  • Betretungsverbote: Ähnlich wie Stadionverbote, können diese auch für andere öffentliche Orte oder Städte ausgesprochen werden.


Eine spezialisierte Verteidigung ist hier unerlässlich, um nicht nur die strafrechtlichen Vorwürfe abzuwehren, sondern auch die weitreichenden Nebenfolgen wie Stadionverbote zu verhindern oder abzumildern.

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