Rechtsgebiete
Strafrecht
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann gravierende Folgen haben. In einer solchen Situation ist es ratsam, frühzeitig eine auf Strafrecht spezialisierte Anwältin oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Diese Person wird Sie als Beschuldigte oder Beschuldigten umfassend unterstützen und durch das gesamte Verfahren begleiten.
Der Weg der Verteidigung
Zu Beginn steht ein persönliches Erstgespräch. Hier erhalten Sie grundlegende Informationen und einen Überblick über das weitere Vorgehen. Der nächste wichtige Schritt ist die Akteneinsicht, um die Beweislage zu verstehen, die den Vorwurf begründet. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt. Diese Strategie soll dazu beitragen, den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens positiv zu beeinflussen.
Was Beschuldigte beachten sollten
Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht zu schweigen. Sie sollten dieses Recht unbedingt nutzen. Machen Sie keine Aussagen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie ausgelegt werden. Jeder Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden, sei es eine Vorladung zur Vernehmung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift, sollte sofort zum Anlass genommen werden, eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger zu kontaktieren.
Beispiele für Delikte im allgemeinen Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Vergehen und Verbrechen, wie zum Beispiel:
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Tötungsdelikte: Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB).
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Körperliche Unversehrtheit: Körperverletzung in verschiedenen Formen (einfach, gefährlich oder fahrlässig, §§ 223, 224, 229 StGB).
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Eigentumsdelikte: Diebstahl (§§ 242, 243 StGB), Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Raub, räuberischer Diebstahl und Erpressung (§§ 249, 252, 253, 255 StGB) sowie Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
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Betrugsdelikte: Betrug und Computerbetrug (§§ 263, 263a StGB), Schwarzfahren (§ 265a StGB) und Untreue (§ 266 StGB).
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Persönlichkeitsdelikte: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB) und Stalking (§ 238 StGB).
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Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit: Nötigung und Bedrohung (§§ 240, 241 StGB), Brandstiftung (§§ 306, 306a, 306b, 306d StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB), Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB).
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Weitere Delikte: Urkundenfälschung und andere Urkundsdelikte (§§ 267 ff. StGB), Begünstigung und Hehlerei (§§ 257, 259 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld (§§ 146, 147 StGB), Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153, 154 StGB) sowie Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB).

