top of page

Graffiti

Rechtsgebiete

Graffiti-Delikte werden oft als Bagatellen abgetan, können jedoch schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Die Verteidigung in diesem Bereich erfordert ein tiefes Verständnis für die verschiedenen Straftatbestände und die besondere Materie, die hierbei relevant sind.

Die häufigsten strafrechtlichen Vorwürfe sind Sachbeschädigung nach § 303 StGB und Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Je nach Ort des Graffiti-Vorfalls sind jedoch auch ernstere Anklagen möglich. Das Anbringen von Graffiti an Zügen oder in Bahnanlagen kann beispielsweise als gefährlicher Eingriff in den Schienen- und Bahnverkehr gewertet werden. Selbst unscheinbare Tätigkeiten wie das „Schmiere stehen“ können als Beihilfe zur Tatbegehung, geregelt in § 27 StGB, strafbar sein.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen oft auch zivilrechtliche Forderungen. Eigentümer der beschädigten Flächen, wie beispielsweise die Deutsche Bahn, können hohe Schadensersatzforderungen stellen. Zusätzlich können weitere Konsequenzen wie Beförderungsverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln verhängt werden.

Da es sich bei Graffiti-Delikten oft nicht um Einzelfälle handelt und die Beschuldigten immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, ist eine professionelle und umfassende Verteidigung essenziell. Es gilt nicht nur die direkten strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch alle zivilrechtlichen und behördlichen Nebenfolgen im Blick zu behalten, um eine bestmögliche Lösung für den Mandanten zu erzielen.

Image by Luke Michael

Graffiti

Wird Ihnen eine Sachbeschädigung durch Graffiti vorgeworfen?

Ich verteidige Sie bei Ermittlungsverfahren rund um Graffiti und setze mich für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie mich für eine schnelle Ersteinschätzung.

bottom of page